“Glauben Sie nur den Ergebnissen. Probieren Sie Google Adwords jetzt selbst aus!”
So sieht die schöne Werbebotschaft auf dem Google Adwords Gutschein in Höhe von 50 Euro aus. Diesen hatte ich am Freitag per Post erhalten und erstmal das Wochenende über zur Seite gelegt. Die 50 Euro kommen mir genau richtig dachte ich mir – gleich mal eine Werbekampagne für eines meiner Projekte starten.
Mein Google Adwords Konto habe ich seit dem 30. Oktober – der Gutschein erreichte mich am Freitag, 16. November und heute, Tag der Gutscheincodeeingabe haben wir den 19. Oktober. Als ich mich dann im Google Adwords Konto angemeldet habe und den Code das erste Mal unter Promotion- oder Gutscheincode eingegeben hatte kam die Überraschung:
Tut uns Leid! Diesen Gutschein können Sie nicht mehr einlösen. Ihr Konto ist älter als für diese Werbeaktion zulässig.
Ein Blick auf die Rückseite (AGB) des Gutscheincodes bestätigte es. Dieser Gutschein kann bis zu 2 Wochen nach Adwords Kontoeröffnung eingelöst werden – nur schade, dass ich den Gutscheincode 17 Tage (und damit 3 Tage zu spät) per Post erst erhalten habe
Was will Google damit erreichen?
Okay, habe ich mir gedacht. Das Ganze ist noch kein Futter für den Papierkorb. Ich könnte den Gutschein doch einfach verschenken und jemanden über meine Empfehlung bei Google Adwords anmelden lassen. Als ich aber die AGB weiter gelesen hatte, wurde auch diese Idee zerschmettert. Der Gutschein darf weder verschenkt, noch verkauft werden – ist also nicht übertragbar. Naja immerhin kann ich mir den Gutschein jetzt zu Hause einrahmen und aufhängen – oder hat noch jemand eine Verwendung dafür?
Wer Interesse an Google Adwords hat kann sich hier ein Konto anlegen:



Ich hab das selbe Problem, mein Gutschein ist 2 Monate zu spät.
Ich verschenke diesen, der ist bis zum 31.01.2008 für neuanmelder gültig.