
© Unkle_Cheese
Unique Content ist in aller Munde. Was macht die exklusiv geschriebenen Texte für Webmaster so interessant?
Warum kann man nicht einfach den selben Text auf mehreren Webseiten verwenden und muss für jede Seite einen neuen Text verfassen?
Der Grund liegt bei Suchmaschinen wie Google. Findet Google Seiten mit doppeltem Inhalt, so listet die Suchmaschine nur die rankingstärkste Seite. Alle anderen Webseiten fallen zurück ins Suchmaschinen Nirvana.
Das Nachteilige daran ist, dass Google nicht erkennen kann wer beispielweise als erster einen Text online hatte.
Es kann also passieren, dass ein Webmaster einen Text erstellt, dieser ihm von einem anderen Webmaster gestohlen und auf dessen Webseite veröffentlicht wird.
Der Unehrliche Webmaster hat in diesem fiktivem Beispiel die rankingstärkste Seite. Die Folge ist für den ersten Webmaster ein heftiger Absturz in den Suchmaschinenergebnissen. Es ist auch schon mehrfach vorgekommen, dass Webseiten wegen zu heftiger Verwendung von doppelten Content komplett aus dem Suchmaschinen-Index entfernt wurden.
Google hat ihn für die Verwendung von doppelten Content abgestraft. An diesem Beispiel kann man sehen, dass Content-Diebstahl kein Kavaliersdelikt ist. Gerade für Webmaster, die von dem Erfolg ihrer Webseiten leben, kann dies dramatische Folgen haben.
Vor Content-Diebstahl schützen
Um zu ermitteln, ob andere Webseiten Inhalte der eigenen Webseite verwenden, sind Webseiten wie Copyscape nützliche Helfer.
Hat man einen Content-Diebstahl bemerkt, nimmt man am Besten sofort Kontakt mit dem anderen Webmaster auf und fordert ihn auf, die entwendeten Inhalte sofort von der Webseite zu entfernen.
Sollte dieser der Aufforderung nicht nachkommen, nimmt man am Besten Kontakt zu dessen Webhoster auf und bittet diesen, den Sachverhalt abzumahnen. Wer der entsprechende Webhoster ist, bekommt man leicht über eine Whois-Abfrage bei der Denic heraus. Im Allgemeinen reichen diese Schritte aus, um die Entfernung der gestohlenen Texte zu erwirken.
Sollte dies alles nichts nutzen, kann man einen Anwalt für Internetrecht mit der Lösung des Falles beauftragen.
Dieser kann nötigen Falles den Webhoster des Seitenbetreibers unter Druck setzen, wenn dieser seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen möchte.

