Michael Grabscheit / pixelio.de |
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Die GEZ-Gebühr ist so einigen Leuten ein Dorn im Auge. Noch komplizierter und nerviger wird es, wenn auch noch auf gewerblich genutzte Computer mit Internetzugang GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen.
Eine Frau wehrte sich und klagte erfolgreich gegen den Norddeutschen Rundfunk NDR.
So gab ihr das Verwaltungsgericht Braunschweig nun Recht. Sie müsse keine Rundfunkgebühr (zusätzlich 5,76 Euro monatlich) für Ihren gewerblich genutzten Zweit-PC zahlen. Dabei zahlt sie bereits seit 1991 GEZ-Gebühren für ihren privaten Haushalt.
Als Begründungen wurden vom Gericht angegeben:
- Sie zahle bereits für Radio am Arbeitsplatz GEZ-Gebühren
- der NDR kann im Internet gar nicht alle Nutzer mit dem gebührenpflichten Programm versorgen, da gestreamt wird.
Jetzt ist aber bekannt geworden, dass der NDR Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Hoffen wir, dass sich die Klägerin auch weiterhin durchsetzen wird.
Wie sind deine Meinungen zur GEZ-Gebühr? Speziell dazu, dass bei gewerblicher Nutzung zusätzliche GEZ-Gebühren anfallen sollen?
Stopp! Wetten, die Artikel interessieren dich auch?
2 Antworten zu "Endlich: GEZ-Gebühr für Internet-PCs ist laut Gericht unzulässig"
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[…] Gericht hat der Frau nun Recht gegeben: Das Streamingangebot des NDR (der Wohnsitz der Klägerin befindet sich im Kreis Goslar) würde […]
Ich finde das ist eine Abzocke seitens der NDR. Nur weil man warscheinlich wenig mittel zur Verfügung hat, versucht man auf anderen Wegen die Kasse auf zu stocken.