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Google Adwords – Konkurrenz darf Markennamen verwenden – Markenrecht

date 06.03.2008 | user KonstantinM | tag_blue Internet, SEO | comments 2 Kommentare

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Gerade auf Heise gelesen, dass man als konkurrenz Markennamen bei Google Adwords nach einem Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt verwenden darf, um in Werbeanzeigen geschaltet zu werden.

Dabei wurde vom OLG unterschieden, ob man den Markennamen auf der HTML-Seite selbst und damit in den Metatags verwendet oder in Google Adwords. In dem Fall war es so, dass der Konkurrent als Schlüsselbegriff in Google Adwords den Markennamen verwendet hat und jedes mal wenn ein Suchender nach dem Unternehmen gesucht hat, mit in den Werbeanzeigen von Google stand.

Hätte das Unternehmen Keywords in den Metatags verwendet, die markengeschützt sind, wäre es rechtswiedrig – nicht aber bei den Google Adwords Keywords. Laut Heise:

Der Beklagte hatte bei Google eine Vielzahl von AdWords angegeben, die eine inhaltliche Verbindung zur Marke aufwiesen. Dies sei aber keine Form der unlauteren Rufausbeutung oder des Abfangens von Kunden, fanden die Richter. Die “Lotsenfunktion” des Zeichens werde hier nur zur Präsentation einer als solcher erkennbaren Eigenwerbung genutzt. Damit werde gerade nicht der Eindruck erweckt, es bestehe eine Verbindung zwischen der beworbenen Ware und dem Geschäftsbetrieb des Markeninhabers.

Alles ein durcheinander, wie ich finde. Man sollte wirklich aufpassen welche Keywords man verwendet. Man hat schon fast Angst in Adwords Anzeigen zu schalten. Selbst wenn man passende Schlüsselwörter mit einbezieht läuft man der Gefahr auf abgemahnt zu werden.

Problematisch ist dies auch, wenn man beispielsweise durch Plugins oder Scripte die Metatags automatisch füllen lässt. Auf der einen Seite komfortabel auf der anderen könnte man schnell Post eines Anwalts haben.

Hast du Erfahrungen gemacht? Was hältst du davon?

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Bisherige Reaktionen

Interessanter Beitrag! Zum Glück gibt es nicht nur Adwords auf dem Markt, kenne bereits vier weitere gute Anbieter mit zugleich bedeutend günstigeren Klickpreisen. Auch der Support bei Adwords ist mangelhaft. Bin mal gespannt was uns noch bei der neuen Suchmaschine Bing erwartet.

Freundliche Grüße und alles Gute


Der BGH hat Anfang des Jahres in einem Urteil entschieden, dass fremde Firmennamen als Keywords hinterlegt werden dürfen, solange diese nicht in der Anzeige erscheinen. Die Entscheidung, ob auch geschützte Markennamen in den Keywords verwendet werden dürfen, ist an den EuGH weitergegeben worden. Ich glaube das steht noch aus…


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