Gesundheit ist nicht käuflich. Und unser höchstes Gut. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass ergonomisch gestaltete Umgebungen dazu beitragen, gesund leben und arbeiten zu können. Mittlerweile werden auch in Gesetzen und Verordnungen ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze gefordert. Diese müssen verschiedenen Kriterien genügen, unter anderem in der Art ihrer Beleuchtung und Möblierung.
Warum uns unsere Umgebung krank machen kann
Der menschliche Körper ist von seinem Aufbau auf ein Leben in der Natur ausgerichtet. In den wenigen tausend Jahren, in denen sich die Umgebung verändert hat, hat sich unser Körper nur wenig verändert.
„Sitzen ist das neue Rauchen“ hört man zuweilen von Medizinern. Fakt ist, dass unsere Körper nicht darauf ausgelegt sind, stundenlang in gekrümmter Haltung auszuharren. Hierbei wird auch der Blutkreislauf beeinträchtigt und durch den heruntergefahrenen Stoffwechsel werden schädliche Stoffe nur unzureichend abtransportiert. Durch schlechte Beleuchtung werden unsere Augen unnötig beansprucht und können zusätzlich zu Konzentrationsschwierigkeiten Folgesymptome wie Kopfschmerzen auslösen.
Wirtschaftliche Bedeutung von Gesundheitsproblemen
Betriebswirtschaftlich gesehen ist die Bedeutung der Ergonomie am Arbeitsplatz an vielen Stellen noch nicht vollumfänglich erfasst. Klassische Indikatoren wie Anzahl der Krankentage fließen in der Regel in Statistiken ein. Konkrete Zahlen, inwiefern ein unkonzentrierter Mitarbeiter eine schlechtere Leistung bringt, sind schwer ermittelbar.
In einer Produktion wäre dieses noch anhand von Kennzahlen zu messen. Schwer messbar sind bei eher geistigen Arbeiten die Qualität und deren Bedeutung und Tragweite. Vielleicht würde ein konzentriert arbeitender Mitarbeiter eine bestimmte Arbeit schneller und fehlerfrei erledigen, oder aber in höherer Qualität.
Volkswirtschaftlich ist die Dimension ganz anders. Hier summieren sich letztendlich unproduktive Zeiträume oder landen die Ergebnisse von Krankheiten. Jeder Krankheitstag ist unproduktiv, und Folgen von mangelnder Ergonomie am Arbeitsplatz können sich in Spätfolgen wie Haltungsschäden und vorzeitiger Verschleiß von Gelenken manifestieren. Diese kosten letztendlich die Krankenkassen hohe Summen.
Rechtliche Vorschriften
Der Gesetzgeber hat diese Problematik erkannt und eine Reihe von Gesetzen und sonstigen Vorschriften erlassen, die den Arbeitgeber zwingen, einen Mindeststandard einzuhalten. Hier sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung incl. der ASR 3.4 sowie die Betriebssicherheitsverordnung zu nennen. Ziel dieser Vorschriften ist es, dass der Arbeitnehmer (m/w/d) genauso gesund nach Hause gehen kann, wie zu Beginn der Arbeit.
In der ASR 3.4 wird explizit die Art, Weise und Qualität der Beleuchtung geregelt. Details zu diesen sind ebenfalls unter erklärt, welche Bedeutung einige Kennzahlen besitzen. Da schlechte Beleuchtung nicht nur bei einem nicht ergonomischen Arbeitsplatz Konzentrationsprobleme hervorrufen kann, sondern unter Umständen bei schlechter Sichtbarkeit Unfälle begünstigt, sind Mindestleuchtstärken vorgeschrieben. Diese sind in der ASR 3.4 aufgeführt, welche konkreten Lichtstärken zu erreichen sind.
Diese Beleuchtungsvorschriften variieren je nach Bereich und Anspruch an Beleuchtung. Bereiche, in denen allgemeine Arbeiten verrichtet werden, benötigen weniger Licht als ein OP-Saal. Je nach Arbeitsaufgabe sind auch an die Qualität des Lichts wie dessen Farbwiedergabefähigkeiten Anforderungen gestellt. In einer Druckerei, in Museen oder bei medizinischen Aufgaben muss eine möglichst farbechte Ansicht des Arbeitsplatzes (oder der Wunden…) möglich sein.
Technische Qualität von Beleuchtung
Leuchtmittel besitzen verschiedene Eigenschaften. Eine davon ist die Leistung bzw. Lichtstärke in Lumen, danach folgen die Lichtfarbe und der Farbwiedergabeindex. Aus Abstrahlwinkel, Lumen und Entfernung zum Arbeitsbereich errechnet sich letztendlich die Lichtstärke in Lux, die laut Arbeitsstättenverordnung einzuhalten ist. Die Lichtfarbe soll einheitlich sein. Das natürliche Licht besitzt über den Tag verteilt auch verschiedene Lichtfarben. Morgens und abends mehr Rotanteil, tagsüber in der Mittagssonne eher bläulich.
Der Farbwiedergabeindex ist meist von nachrangiger Bedeutung, da fast alle heutigen Leuchtmittel in der Lage sind, eine Farbwiedergabe von mindestens 80 Prozent zu schaffen. In Bereichen wie Druckerei oder medizinisch genutzten Räumen (Erste Hilfe etc.) sind 90% vorgeschrieben. Hierfür werden entsprechende Leuchtmittel produziert, die aufgrund des Produktionsaufwand etwas teurer sind.
Beleuchtung und Möblierung eines Arbeitszimmers
In der Arbeitsstättenverordnung ist ebenfalls gefordert, dass die Umgebung möglichst ergonomisch aufgebaut werden soll. Dazu gehört, dass die Beleuchtung ausreichend hell ist, und wenig Kontraste aufweist. Das bedeutet, dass die Beleuchtung nicht blenden und spiegeln soll. Demzufolge müssen gegebenenfalls Möbel so ausgesucht oder gestellt werden, dass keine hochglanzpolierten und spiegelnden Oberflächen vorhanden sind.
Bezüglich der Möblierung ist gefordert, dass Schreibtische möglichst so stehen sollten, dass diese mit natürlichem Licht beleuchtet werden können. Dies erfordert einen Platz in Fensternähe bzw. große Fensterflächen im Raum. Weiterhin sollte der Schreibtisch aufgrund der Blendgefahr bei starker Sonne senkrecht zum Fenster stehen.
Die Sitzmöbel sind ebenfalls essentiell. Der klassische Bürostuhl muss zusammen mit der Höhe des Schreibtischs so eingestellt sein, dass eine annähernd rechtwinklige Sitzposition mit entspannt aufliegenden Armen möglich ist. Andernfalls drohen Probleme mit Sehnen oder Handballen. Alternative Sitzmöbel wie Sitzbälle sind u.a. eine Option, mittels derer die Wirbelsäule stetig in (minimaler) Bewegung gehalten wird. Hierdurch sind Muskeln und Kreislauf beschäftigt im Gegensatz zum klassischen Stillsitzen.
Bewegung lässt sich durch den Aufbau des Arbeitsplatzes erzwingen. Werden Drucker beispielsweise nicht am Schreibtisch aufgestellt, wird der Mitarbeiter zwischendurch zu Bewegung veranlasst. Ähnliche Maßnahmen können zentral aufgestellte Kaffeemaschinen oder Dokumentenscanner beinhalten.
Stopp! Wetten, die Artikel interessieren dich auch?
Magazin durchsuchen:
Neue Beiträge
- Ergonomischer Bürostuhl: Unser Review über den Flexispot BS14
- iMac 2024 mit M4: Evolution statt Revolution
- Mobile Gaming: Sicherheit in der Unterhaltung berücksichtigen
- Windows oder MacOS: Welches Betriebssystem eignet sich besser für die Aufgaben eines modernen Studierenden?
- ECM-Software und künstliche Intelligenz
Neue Kommentare