Zu den Grundlagen heutiger Computernutzung rückt der Umgang mit digitalen Medien immer deutlicher in den Vordergrund. Fotos, Grafiken, Musik oder Videos werden in den Sozialen Netzwerken geteilt und weiterverbreitet, ebenso erstellen wir selbst Medien wie Texte, Videos, Webseiten usw. die sich der Werke anderer Urheber bedient. Schnell binden wir ein passendes Foto oder eine Infografik in unseren Webcontent ein, das ist aufgrund der Beschaffungsmöglichkeiten über das Internet praktisch und unkompliziert. Alleine über die Google-Bildersuche werden uns unzählige Treffer zu den jeweiligen Anfragen gelistet. Das Problem dabei, auch heute noch sind sich viele User nicht über die Nutzungsrechte bewusst. Das Verwenden fremd erstellter Inhalte zieht nicht selten teure Abmahnungen nach sich, auf Medienrechte spezialisierte Rechtsanwälte klagen die Rechte ihrer Mandanten rigoros ein. So können Sie sich schützen.
Facebook, Twitter und Co. sind keine rechtsfreien Veröffentlichungsportale
Insbesondere die Sozialen Netzwerke sind Bereiche, die viele Nutzer bedenkenlos oder nachlässig nutzen, sich über die Risiken nicht bewusst sind. Schon das Teilen eines fremden Blogartikels kann zu einer Abmahnung führen. Nicht selten wird im Schreiben der Rechtsanwälte eine Unterlassung in Kombination mit einer Strafzahlung gefordert. Als Begründung wird die unerlaubte Vervielfältigung oder Nutzung fremder Inhalte dargelegt, für Laien ist dieses Vergehen kaum nachvollziehbar, dennoch schützt Unwissenheit nicht vor der Rechtsauffassung. Willkür und rechtliche Grauzonen erschweren es dem Abgemahnten Durchblick zu erlangen. Die von den Rechtsvertretern verlangten Schadensersatzforderungen beziffern sich üblicherweise aber auch je nach Rechtsfall zwischen mehreren Hundert Euro bis hin zu Beträgen im vierstelligen Bereich.
Wie kann man sich vor Schadensersatz der Kläger schützen?
Grundsätzlich sollte jeder, der sich mit solch einer Abmahnung konfrontiert sieht, auf keinen Fall einfach die geforderte Zahlung leisten. Eine eigene Rechtsberatung ist hier unerlässlich, so kann der rechtliche Beistand genau prüfen ob die Forderungen zulässig sind und wenn ja, in welcher Höhe.
Wie lässt sich eine rechtssichere Nutzung von digitalen Medien bewerkstelligen?
Dennoch sollte am besten im Vorfeld genau geprüft werden, was bei der Verwendung von fremden Inhalten wie Bildern, Grafiken, Audio- und Videofiles zu beachten ist. Dabei helfen folgende Ansätze:
- Verzicht auf die Verwendung fremder Inhalte. Wann immer möglich, die eigenen Fotos oder Zeichnungen, Tabellen, Audioinhalte oder Videos verwenden. Zwar ist die Erstellung meist aufwendiger als das Einbinden fremd erzeugter Inhalte, dafür können Sie bei der Verwendung sichergehen und kreieren zusätzlich einzigartigen Content. Das ist neben der rechtlichen Sicherheit ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
- Verwendung von Content die den CC-Lizenzen (Creative Commons) unterliegen. Diese Werke werden von den Urhebern unter bestimmten Bedingungen zur freien Nutzung und Weiterverarbeitung freigegeben. Vorsicht! Hier regeln unterschiedliche Varianten den Grad der erlaubten Nutzung.
- Lizenzfreie Dateien aus Bildbibliotheken wie Fotolia. Die Aufmachung der Anbieter erweckt vielleicht den Eindruck, dass durch die Bezahlung der Dateien eine freie Verfügung erlangt wird. Dabei handelt es sich lediglich um die Übertragung gewisser Nutzungsrechte. In den Nutzungsbedingungen der Stockfoto-Anbieter ist hinterlegt, was erlaubt ist und was nicht. So müssen Nutzer mit einer einfachen Lizenz Urheberangaben kenntlich machen, wenn diese in Sozialen Netzwerken geteilt werden, dürfen die Dateien nicht verändern etc.. Auch die Auflage und das Medium, wo die Dateien eingebunden werden, sind maßgeblich. Bei dem Einbinden von Stockfotos auf der eigenen Webseite muss ebenfalls die Quelle und oder der Urheber gekennzeichnet werden. Entweder an Ort und Stelle oder im Impressum.
- Nutzung von Content via Sammelmedium wie eine Software-CD. Auch hier ist genau darauf zu achten, was für Nutzer erlaubt ist und was untersagt wird.
Besondere Achtung bei der Verwendung mit kommerziellem Hintergrund
Grundsätzlich sollte überall dort wo fremde Werke eingebunden und genutzt werden auch eine genaue Quellenangabe erfolgen. Dies geschieht entweder an der Stelle, wo die Datei eingebunden wird, zum Beispiel als Querverweis oder Bildunterschrift. Insbesondere wer einer kommerziellen Tätigkeit nachgeht, sollte bei Produktfotos oder dergleichen bei den jeweiligen Unternehmen überprüfen, ob dort ein eigenes Presseportal die Verwendung von Medien im redaktionellen Sinne regelt. Auch das Abfotografieren und Abbilden eines bereits erworbenen Produktes ist nicht automatisch erlaubt, nur weil man für den Erwerb des Produktes bezahlt hat und die Eigentumsrechte besitzt. Auch hier regeln Nutzungsrechte, Urheberrechte aber vor allem auch die Markenrechte wie etwas genutzt werden darf.
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