Technik ist hochkomplex und vereinfacht unser aller Leben. Doch manchmal kann es sein, dass ein Gerät nicht so funktioniert, wie es soll. In diesem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung. Oder doch die Garantie der Herstellers? Was die Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung und einer Garantie sind und wann die gesetzliche Gewährleistung greift, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Was ist der Unterschied zwischen einer gesetzlichen Gewährleistung und Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Recht, das Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland zusteht. Sie können sich darauf berufen, wenn ein geliefertes Produkt fehlerhaft ist. Der Gesetzgeber gibt vor, wie lange eine gesetzliche Gewährleistung eingeräumt werden muss. Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, gebrauchte Ware muss 12 Monate zurückgenommen werden.
Die Garantie dagegen ist nicht verpflichtend. Bei der Garantie handelt es sich um eine vom Hersteller freiwillig eingerichtete Frist, in der er garantiert, das bestimmte Teile eines Produktes nicht kaputt gehen. Eine lange Garantie kann ein Zeichen dafür sein, dass ein Hersteller ein großes Vertrauen in sein Produkt hat. Eine Garantie ist nicht vor dem Gesetzgeber einforderbar, da sie lediglich auf freiwilliger Basis vom Hersteller angeboten wird.
Welche Ansprüche haben Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt wie bereits erwähnt bei Neuware 24 Monate und bei Gebrauchtware 12 Monate. Sie beginnt mit dem Übergabedatum und endet mit Ablauf der Dauer. Die gesetzliche Gewährleistung gilt für alle Schäden, die durch Mängel an der Sache selbst entstehen. Das heißt, dass Fehler, die durch die Nutzung herbeigeführt werden, von der gesetzlichen Gewährleistung nicht eingeschlossen sind. Ein gesprungenes Handydisplay ist demnach kein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. Ein fehlerhafter Akku, welcher bereits nach wenigen Wochen nicht mehr die volle Leistung bringt, dagegen schon.
Wie lassen sich die Ansprüche durchsetzen
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch, den Verbraucherinnen und Verbraucher einfordern dürfen. Das bedeutet, dass Sie vom Verkäufer die Möglichkeit haben, die Ware zurückzugeben. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung muss der Verkäufer nachweisen, dass das Gerät nicht von Beginn an kaputt war. Da dies schwer bis gar nicht möglich ist, sind die Erfolgschancen für Verbraucherinnen und Verbraucher gut.
Anders sieht es nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung aus. Hier kehrt sich die Beweislast um, das heißt, dass Nutzende nachweisen müssen, ein kaputtes Gerät nicht beschädigt zu haben. Dieser Zeitpunkt kann individuell festgelegt werden. Sehr häufig liegt die Zeit der Beweislastumkehr bei 6 Monaten, allerdings kann sie auch kürzer oder länger sein. Die genaue Zeitangabe ergibt sich aus dem Hersteller-Angaben oder aus dem Kaufvertrag.
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