Der Digitalisierungsbeschleuniger Covid hat es in den letzten Jahren noch einmal betont: Die digitale Sicherheit ist ein großer Faktor in unserem heutigen Leben. Insbesondere in professionellen Bereichen müssen wir vermehrt darauf achten, unsere Netzwerke und Daten zu schützen. Was dabei manchmal außer Acht gerät, ist die ‚analoge‘ Sicherheit in Bezug auf die Computer-Nutzung. Worauf müssen Betriebe und Mitarbeiter achten, wenn wir sicher mit IT-Geräten auf der Arbeit umgehen wollen?
Sicherheitsvorschriften für technische Geräte im Betrieb
Wer zuletzt an einer Sicherheitsschulung teilgenommen hat, oder sich die Unterlagen solcher wirklich zu Herzen nimmt, weiß, dass es auch außerhalb der „Cyber-Sicherheit“ Vorgaben gibt, auf die wir in Bezug auf die Computernutzung und Co. im Betrieb Rücksicht nehmen sollen.
Im Vergleich zu Belehrungen für den Umgang im Fall eines Unfalls oder Brands geraten solche Sicherheitsmaßnahmen aber häufiger in Vergessenheit. Dennoch sind sie wichtig, denn auch sie können Brände verursachen, die Technik selbst und nicht zuletzt auch die Daten auf den Geräten gefährden.
Dabei handelt es sich um Schutzmaßnahmen in Bezug auf die „Elektrosicherheit“, die bei der Nutzung aller elektrischer Betriebsmittel beachtet werden sollten. Dazu gehört zum einen der richtige Umgang durch die Angestellten, aber auch regelmäßige Wartungen und die Anwendung von Prüfplaketten, die die Prüfungen und Ergebnisse klar kommunizieren (beispielsweise hier).
Vorgaben für Betriebe
Die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ gibt vor, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, sichere elektronische Arbeitsmittel bereitzustellen und das Personal über die korrekte Anwendung aufzuklären. Sie müssen sichergehen, dass:
- die Errichtung, Änderungen und das Instand-Halten der elektrischen Anlagen von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden.
- die Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Wie umfangreich diese Regelungen sind, hängt mit der jeweiligen Technik zusammen, und ob für deren Nutzung bestimmte Fachkenntnisse notwendig sind. Meist gehört zu der Pflicht eine jährliche arbeitsplatzbezogene Unterweisung der Nutzer, das Bereitstellen geeigneter Schutzvorrichtungen und -ausrüstung und die Planung und Ausführung der Anlagen nach DIN VDE 0100 (Normen der Errichtung von Niederspannungsanlagen). Zudem müssen Elektro-Überprüfungen mindestens alle vier Jahre stattfinden.
Was sind elektrische Betriebsmittel?
Elektrische Betriebs- oder Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die in ihrer Gesamtheit oder mit Einzelteilen elektrische Energie verwenden. Das betrifft Technologie, die zu der Erzeugung, Verteilung, Weiterleitung, Messung, Umsetzung, Speicherung oder dem Verbrauch von Strom beitragen.
Zuerst denken wir bei dem Begriff elektrische Betriebsmittel eher an Geräte mit offensichtlicher gefährlicher Spannung. Aber auch alltägliche Bürogeräte gehören dazu, beispielsweise Geräte der Informationstechnik und die Ausstattung von Küchen, wie:
- Laserdrucker, Computer, Papierschredder
- USB-Kabel, Laptops, Scanner
- Mikrowellen, Elektroherde, Kühlschränke
- Kaffeevollautomaten, Snack-Automaten
Sicherheitsvorgaben für den Gebrauch von Informationstechnik
Auch wenn wir den Gebrauch von Computern und Co. zunächst nicht als gefährlich ansehen, gibt es einige Vorschriften, auf die wir achten sollten, denn auch hier besteht das Potenzial von Schäden an Menschen, Gegenständen, Räumlichkeiten und Daten.
Bei der Einrichtung und Prüfung der Geräte wird beispielsweise darauf geachtet, dass der Betrieb insgesamt den ausreichenden Schutz vor elektrisch verursachten Bränden, elektrischen Schlägen, Überspannungen und Blitzeinschlägen hat und die Computer funktions- und gebrauchsfähig sind.
Für die Nutzer selbst entstehen hier einige Vorschriften. Dazu gehören beispielsweise:
- Korrektes Herunterfahren, inklusive Ausschalten von Computern, Bildschirmen und Co. nach der Nutzung.
- Das Verhindern von mechanischen Einwirkungen, Feuchtigkeit und dem Eindringen von Fremdkörpern in das Geräteinnere.
- Keine eigenständigen Änderungen an der Hardware.
- Kein Nutzen von ungeprüften privaten elektrischen Arbeitsmitteln, wie Ladekabeln.
- Kein eigenständiges Herunterladen von Software oder Anschließen von USB-Sticks ohne Überprüfung.
Insbesondere das Mitbringen und Benutzen von Ladekabeln oder USB-Sticks wird häufig als harmlos angesehen, obwohl es schwere Folgen haben kann. Meist sind sich die Nutzer selbst nicht darüber bewusst, wenn ihr Kabel einen Schaden hat, der bei dem Anschluss an das Firmen-Stromnetz einen Kurzschluss oder Kabelbrand verursachen kann. USB-Sticks sind wie unautorisierte Downloads aus dem Internet eine potenzielle Quelle von Malware.
Eine mit dem Elektroschutz verwandte Sicherheitsmaßnahme ist auch das Nutzen von den korrekten Feuerlöschern für Büroräume mit IT-Technologie. Häufig genutzte Pulver-Löscher können auch bei einer lokal begrenzten Anwendung dazu führen, dass sich das Löschmaterial in Geräten absetzt und dort zu Problemen führt.
Fazit
Auch bei der Nutzung alltäglicher Geräte und Informationstechnologien gibt es Sicherheitsvorschriften, die ein Betrieb und seine Angestellten beachten sollten. Im Sinne des Elektroschutzes geht es dabei zum einen um die Einrichtung von Technologien und Schutzmaßnahmen, wie Schalterabdeckungen, durch Fachpersonal und regelmäßige Prüfungen der Technik.
Zum anderen müssen die Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass ihr Personal in der sicheren Anwendung geschult wird. Dabei müssen Mitarbeiter beispielsweise beachten, Geräte zweckgemäß zu nutzen, korrekt herunterzufahren und nicht eigenhändig auf das Innenleben einzuwirken. Das notwendige Wissen sollten sie in jährlichen Schulungen im Zusammenhang des Arbeitsschutzes mitgeteilt bekommen.
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