Die Waschmaschine läuft aus und die neuen Möbel sind hinüber. Auch wenn bei einem Einbruchdiebstahl der Rechner, Laptop oder das Smartphone gestohlen werden, kommt eine Hausratversicherung auf. Doch was geschieht, wenn elektronische Geräte durch Überspannung nach einem Blitzschlag Schaden nehmen? In diesen Fällen greift die Hausratversicherung nur, wenn eine entsprechende Zusatzleistung hinzu gebucht wurde.
Diese Leistungen sind Standard in einer Hausratversicherung
Wie so oft unterscheiden sich die Tarife der Versicherer im Leistungsumfang und der Prämie. In aller Regel sichern die meisten Anbieter jedoch klassisch Raub, Vandalismus und Einbruchdiebstahl ab. Verschafft sich also ein Dieb mit Gewalt Zugang zur Wohnung und stiehlt den nagelneuen Laptop, kommt die Versicherung dafür auf. Ebenfalls versichert werden Leitungswasserschäden, also wenn beispielsweise durch einen Rohrbruch das teure Tablet einen Wasserschaden erleidet. Selbst Hagel- und Sturmschäden am Hausrat werden finanziell ersetzt. Wird ein elektronisches Gerät etwa außerhalb des Haushalts, zum Beispiel im Urlaub durch einen Einbruchdiebstahl entwendet, ist auch dies in aller Regel versichert. Nicht jedoch greift der Tarif automatisch bei einem Überspannungsschaden durch Blitzschlag. Dieser Schadensfall ist nur in selten Fällen in Standardtarifen enthalten. Zumeist kann er jedoch ähnlich der Fahrrad-, Glasbruch- oder Elementarschadenversicherung durch eine preisgünstige Zusatzleistung hinzu gebucht werden.
Warum Blitzschlag ein Problem ist
Ein Blitzschlag kann zu einer Überspannung führen und das ist besonders tückisch. Denn dadurch können elektrische Geräte in Mitleidenschaft gezogen werden: Chips schmelzen und können dann vielleicht ihren Sicherungsfunktionen nicht mehr nachkommen. Besonders perfide: Das kann auch in unglücklichen Fällen am Ende der Nahrungskette geschehen, etwa wenn der Router betroffen ist und zu viel Spannung durch das Netzwerkkabel fließt, können Computer und andere angeschlossene Mitglieder des Netzwerks ebenfalls einen Schaden erleiden.
Und das sollte man nicht unterschätzen: Immer öfter findet man smarte Helferlein im Haus, denn Smart Home boomt. Geräte wie das Amazon Echo, Google Home, Apple HomeKit (etwa mit einem Apple TV als Hub) können dann den Geist aufgeben. Das ist für den Heimnetzwerker so etwas wie der GAU, denn wenn die Assistenten, die nicht selten als Dreh- und Angelpunkt fungieren, kaputt gehen, muss das ganze Smart Home neu aufgebaut werden. Schlimmer noch: Bis der Ersatz eintrifft, kann es passieren, dass verschiedene Steuerungen überhaupt nicht mehr funktionieren. Anderes Beispiel: Der Router wird in Mitleidenschaft gezogen. Dann existiert das konfigurierte Heimnetzwerk, über das alle Informationen laufen, nicht mehr. Auch hier ist eine komplette Neukonfiguration nötig.
Unterversicherung vermeiden
Wer bewusst die Werte aller elektronischer Geräte in seiner Wohnung zusammenaddiert, wird von der Summe überrascht sein. TV, Smartphone, Laptop, Rechner oder Tablet aber auch eine NAS, der Laserdrucker usw. summieren sich schnell auf. Wer seine Deckungssumme in der Hausratversicherung nicht dem tatsächlichen Wert seines Hausrates anpasst, hat im Schadensfall das Nachsehen. Denn ein Versicherer ersetzt in einem solchen Fall nur anteilig die Schadenssumme. Wurde beispielsweise der Hausrat auf 40.000 € versichert, hat jedoch einen Wert von 60.000 €, so zahlt die Versicherung entsprechend ein Drittel weniger, selbst wenn nur eine Schadenssumme von 500 € vorliegt. Um eine Unterversicherung auszuschließen, sollte ein sogenannter Unterversicherungsverzicht abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme ermittelt sich bei einem solchen Vertrag nach der Quadratmeterzahl der Wohnung. Pro Quadratmeter wird ein Wert von 650 € angesetzt. Kommt es dann zu einem versicherten Ereignis, prüft der Versicherer nicht auf eine eventuelle Unterversicherung.
Tipp:
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Hab und Gut im Wert und passen Sie bei Bedarf die Deckungssumme Ihrer Hausratversicherung an.
- Prüfen Sie Ihren Tarif auf den sogenannten Überspannungsschutz bei Blitzschlag.
- Vermeiden Sie eine Unterversicherung. Schließen Sie im Zweifelsfall einen Vertrag ab, bei dem ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wird.
- Vergleichen Sie Tarife und Leistungen. Nicht immer ist der günstigste Tarif der beste, bzw. der teuerste am geeignetsten für Ihre persönlichen Lebensumstände.
Fazit: Eine Versicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag ist nicht automatisch in jeder Hausratversicherung enthalten. Vielfach kann sie jedoch gegen einen geringen Aufpreis als Zusatzleistung hinzu gebucht werden.
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