Als Elternteil machen Sie sich vermutlich jeden Tag Sorgen, weil Sie nicht wissen, was Ihr Kind den lieben langen Tag so treibt. Und selbst wenn sich ihr Kind bei Freunden aufhält, fragen Sie sich vermutlich, ob es sicher dort angekommen ist und auch sicher wieder nach Hause kommt, ohne dass etwas passiert. Die moderne Technik macht es aber möglich, dass Sie mit der passenden App jederzeit wissen, wo sich ihre Sprösslinge gerade aufhalten.
Eine App für alle Fälle
Die App Spyzie macht es möglich, dass Sie das Smartphone Ihres Kindes jederzeit in Echtzeit überwachen. Sie erfahren also nicht nur, wo sich das Kind gerade aufhält, sondern auch, ob es auf gefährlichen Seiten surft oder Kontakte pflegt, die Sie für bedenklich halten. Denn unter anderem können Sie über die App Anrufprotokolle anfordern, den aktuellen GPS-Standort ersehen, Kontakte durchsuchen, den Browserverlauf nachverfolgen und einiges weitere. Dadurch ist Spyzie eine voll funktionsfähige elektronische App, dank der sie stets ersehen können, was Ihre Kinder gerade machen.
Was halten Jugendschützer von der elektronischen Überwachung?
Für Sie als Elternteil ist es natürlich beruhigend, zu wissen, wo sich ihre Kinder gerade aufhalten. Beispielsweise, wenn Sie mit Ihren Kindern eine große Veranstaltung besuchen, wo jederzeit die Gefahr besteht, dass sie sich aus den Augen verlieren. Deshalb sind die Eltern auch von Apps wie Spyzie begeistert. So berichtet eine Mutter: „Ich weiß, wo meine Tochter ist und sie freut sich, dass ich nicht immer per Telefon nerve.“
Jugendschützer sehen derartige Überwachungs-Apps teils etwas kritisch. So sagt Jula von Weiler, Sprecherin der Organisation „Innocence in Danger“: „Die Vorstellung, ich müsste beständig mein Kind überwachen, um sicher zu gehen, dass es ihm gut geht, ist bedrückend und auf lange Sicht nicht förderlich für die Beziehung zwischen Kindern und Eltern.“ Sie sieht außerdem einen Widerspruch darin, dass von den Kindern vorausschauendes Handeln und Eigenverantwortlichkeit verlangt werde, sie andererseits aber überwacht werden.
Seitens des Gesetzgebers gibt es laut Thilo Weichert, Landesdatenschützer in Schleswig-Holstein, lediglich eine Vorgabe, dass die „Kinder einwilligungsfähig sein müssen“. Dies legt er folgendermaßen aus: „Wenn sie in der Lage sind ein Smartphone zu haben, müssen sie auch über die Kontrolle durch ihre Eltern mitbestimmen zu können.“
Der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger empfiehlt deshalb folgende Vorgehensweise: Der Gebrauch eines Smartphones lässt sich umso leichter an Bedingungen knüpfen, je jünger die Kinder sind. Diese Bedingungen und natürlich auch die Kontrolle durch die Eltern sollen aber mit zunehmendem Lebensalter zurückgefahren werden.
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