Meilenstein in der Humanmedizin: Seit dem ersten Juli 2021 steht den rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Mit ihr sollen wichtige medizinische Unterlagen geteilt und eine bessere Vernetzung aller Institutionen im Gesundheitssystem erreicht werden. Doch wie steht es um die Datensicherheit?
Es wird Zeit für digitale Innovationen in Deutschland
Deutschland ist bereit für digitale Innovationen in der Humanmedizin. Laut dem Report „Medical Education“
- können sich 60 % der Befragten vorstellen, digital mit ihrem Arzt zu kommunizieren,
- informieren sich 70 % online zu ihren Krankheitsbildern und
- können sich über die Hälfte der Deutschen sogar vorstellen, dass Roboter im Gesundheitssystem zur Entlastung der Angehörigen und Verbesserung der Lebenssituation des Betroffenen beitragen.
Dennoch wird deutlich, dass digitale Technologien und Health Apps nur langsam Einzug in die Praxen und Krankenhäuser finden:
So verwendeten Ärzte im letzten Jahr schon die elektronische Gesundheitsakte, bei der es sich im Unterschied zur elektronische Patientenakte (ePA) um eine Zusatzleistung der Krankenkasse handelt. Versicherte können in einer App medizinische Daten hochladen und die App beispielsweise mit Fitness-Trackern verbinden. Zudem geben 52 Prozent der befragten Ärzte in der Umfrage an, dass sie auch den digitalen Dienstplan im Arbeitsalltag nutzen.
Die elektronische Patientenakte (ePA): Alle Befunde an einem Ort
Nun ist nach langer Vorbereitungszeit und schrittweiser Einführung die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte verfügbar. In ihr sollen Patienten ihre medizinischen Befunde wie Röntgenbilder oder Medikamentenpläne mit Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Institutionen teilen können. Noch werden solche Dokumente im Gesundheitssystem in Papierform ausgestellt; der Patient muss bei einem Arztwechsel oder Facharztbesuch die Befunde als Kopien einreichen und erneut seine Krankheitsgeschichte erzählen.
Das Bundesministerium für Gesundheit erhofft sich durch die Einführung der ePA, dass Ärzte ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse eines Patienten entwickeln. Sie können alle notwendigen Informationen über einen Patienten in der ePA einsehen, und der Patient erhält direkt die Versorgung, die er benötigt.
Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?
Alle Beteiligten müssen sich bewusst sein, dass hier sensible Daten im Spiel sind – der Schutz dieser steht also an erster Stelle. Zunächst einmal entscheidet der Patient selbst, ob er die ePA überhaupt verwenden möchte. Dazu muss er diese bei seiner Krankenkasse beantragen – entweder digital oder per Brief. Die Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten auf Antrag eine ePA zur Verfügung zu stellen.
Zugriff auf die medizinischen Daten hat nur der Versicherte selbst; er entscheidet, ob er die Daten teilen möchte. Bisher kann er nur eine Berechtigung für die gesamte ePA erteilen. Ab dem nächsten Jahr soll er entscheiden können, mit wem er was teilt.
Die große Frage ist natürlich: Wie sicher sind die Daten? Laut Bundesministerium für Gesundheit ist ein Zugriff auf die Akte ohne vorherige Autorisierung durch den Versicherten quasi unmöglich, da die Daten kryptografisch verschlüsselt sind. Der Zugriff erfolgt über die sogenannte Telematikinfrastruktur, die Datenautobahn im Gesundheitswesen. Dabei handelt es sich um ein sicheres, geschlossenes System, das eine Vernetzung und sichere Kommunikation der verschiedenen Parteien im Gesundheitswesen ermöglicht.
Fazit: Die elektronische Patientenakte muss sich noch im Alltag beweisen
Die ePA erfüllt das Versprechen, eine bessere Behandlung von Patienten durch Vernetzung der verschiedenen medizinischen Institutionen im Gesundheitswesen zu erreichen. Allerdings ist sie aktuell noch nicht vollständig einsatzfähig, da es zum einen nur 180.000 Nutzer gibt, und es zum anderen an den technischen Voraussetzungen in vielen Arztpraxen mangelt.
Wird die technische Infrastruktur verbessert und erfolgt eine Aufklärung der Patienten durch die Krankenkassen, dann kann die ePA maßgeblich zu schnelleren Prozessen in der Humanmedizin führen. Auch die Datensicherheit ist gegeben: Die sensiblen Daten sind verschlüsselt und in einem geschlossenen System abgelegt, der Patient kann Daten löschen und selbst die Zugriffsrechte verwalten.
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