Drohnen fliegen zu lassen wird in Deutschland zu einem immer beliebteren Hobby. Wer eine Drohne steigen lässt, hat unter anderem die Möglichkeit, fantastische Aufnahmen von Natur und Landschaft zu machen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Flug einer Drohne sehr strengen Vorschriften unterliegt, die in jedem Fall berücksichtigt werden müssen. Dazu zählt unter anderem die Haftung bei Unfällen, auch wenn diese nicht selbst verschuldet worden sind. Darüber hinaus gibt es viele wichtige Regelungen, die Piloten in jedem Fall beachten müssen.
Versicherungspflicht besteht für alle Drohnen
Das Fliegen mit Drohnen bietet reichlich Abwechslung und stellt für viele Menschen einen fantastischen Freizeitausgleich dar. Noch bevor es an den ersten Flug geht, müssen die wichtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Für Drohnen besteht in Deutschland nämlich eine gesetzliche Versicherungspflicht. Dies ist außerdem durch die neuen EU-Richtlinien 2021 nochmals untermauert worden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich bereits frühzeitig um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Auf dem Markt tummeln sich mittlerweile zahlreiche Anbieter, bei denen eine Versicherung für die eigene Drohne abgeschlossen werden kann. Durch einen Vergleich der besten Drohnen Haftpflichtversicherungen haben zukünftige Piloten die perfekte Möglichkeit, die verschiedenen Angebote der Versicherungsunternehmen explizit miteinander zu vergleichen. Wer eine Drohnen Haftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt die folgenden Punkte abfragen, damit genau das passende Angebot erstellt werden kann:
- Wie hoch ist der monatliche Preis für den Versicherungsschutz?
- Wie hoch ist die Deckungssumme im Schadensfall?
- Besteht eine Selbstbeteiligung und wenn ja, wie hoch ist die Summe?
- Ist der Geltungsbereich nur privat oder auch gewerblich?
- In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
- Gilt mein Versicherungsschutz auch für das Fliegen fremder Drohnen?
Der Abschluss einer Drohnen Haftpflichtversicherung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern in der Praxis auch äußerst sinnvoll. Wenn es durch einen Drohnenflug zu einem Schadensfall kommt, haftet der Pilot mit seinem gesamten Privatvermögen. Hier können leicht Schäden in Höhe von mehreren 1000 Euro entstehen.
Die richtige Verhaltensweise und wichtige Fakten
Wer eine Drohne fliegen lassen möchte, muss sich zunächst mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen, um keinen Gesetzesbruch zu begehen. Ohne eine behördliche Genehmigung dürfen nämlich nur Drohnen mit einem Gesamtgewicht von maximal fünf Kilogramm verwendet werden. Außerdem gehört es zum guten Ton, um Erlaubnis zu bitten, wenn mit der Drohne ein Nachbargrundstück überquert wird.
Eine Drohne darf keinesfalls in einer Flugverbotszone steigen gelassen werden. Häufig handelt es sich hierbei um die unmittelbare Umgebung von Flughäfen sowie etlichen Hubschrauberlandeplätzen.
Wer interessante Naturaufnahmen mit der eigenen Drohne machen möchte, muss unbedingt das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild berücksichtigen. Wenn auf den Aufnahmen andere Personen zu sehen sind, dürfen die Fotos nur mit deren Einverständnis veröffentlicht und weiterverwendet werden. Die Flughöhe von bis zu 100 Metern darf dabei keinesfalls überschritten werden. Eine Ausnahme bilden nur speziell ausgewiesene Flugplätze. Zudem muss unbedingt eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, wenn die Drohne auch bei Nacht fliegen gelassen werden soll.
Drohnen mit einem Gesamtgewicht von bis zu maximal zwei Kilogramm dürfen auch von minderjährigen Personen gesteuert werden. Für sämtliche Drohnen mit einem höheren Gewicht muss der Drohnenführerschein erworben werden, der je nach gesetzlicher Regelung ab einem Alter von 14 bzw. 16 Jahren ausgestellt werden kann.
Gesetzliche Flugverbotszonen in jedem Fall beachten
Beim Flug mit einer Drohne müssen die gesetzlichen Flugverbotszonen berücksichtigt werden. Diese wichtigen Regelungen gehen aus der Luft-Verkehrsordnung hervor. Das Steigenlassen einer Drohne ist beispielsweise über Gefängnissen, Industrieanlagen sowie Politischen Einrichtungen und Bundesstraßen verboten. Auch das seitliche heranfliegen mit einem Abstand von unter 100 Metern ist grundsätzlich untersagt.
Ein Einsatz von Drohnen mit einem Gesamtgewicht von über 250 Gramm ist außerdem über bewohnten Flächen und Grundstücken verboten. Auch Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nicht überquert werden. Hierbei können sich jedoch die Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern voneinander unterscheiden.
Drohnen-Führerschein und Kennzeichnungspflicht
Wenn es um den Flug mit einer Drohne geht, tritt immer häufiger das Thema Drohnenführerschein in den Vordergrund. Wer einen Flugkundenachweis für seine Drohne benötigt, kann diese Genehmigung allerdings auch problemlos im Internet erwerben. Auf der Internetpräsenz der deutschen Modellflieger besteht hierzu die Möglichkeit.
Um einen Drohnenführerschein zu erwerben, müssen lediglich einige Fragen beantwortet werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird ein Betrag von ca. 27 Euro für die Ausstellung des Drohnenführerscheins erhoben. Bevor es mit dem Flug einer Drohne aber endgültig losgehen kann, muss das Fluggerät auch entsprechend gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht für alle Drohnen mit einem Gesamtgewicht von über 250 Gramm. Dabei ist es erforderlich, den Namen sowie die Adresse anzugeben.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der gesetzlichen Regelungen?
Wer sich beim Flug mit einer Drohne nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, muss sowohl staatlich als auch zivilrechtlich mit einigen Konsequenzen rechnen. Vor dem Gesetz ist ein Verstoß gegen die Vorschriften in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten eingruppiert. Bei besonders schweren Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro erhoben werden.
Sollten andere Personen durch den unerlaubten Einsatz einer Drohne zu Schaden kommen, hat dies sogar weitere strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Darüber hinaus sind aber auch die zivilrechtlichen Folgen nicht zu unterschätzen. Hier ist es in der Vergangenheit bei unrechtmäßiger Verwendung schon zu Zivilklagen gekommen, welche in erster Linie auf die Wahrung der eigenen Bildrechte abzielten.
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