Wer bei sich zuhause einen Computer, Kühlschrank oder ein anderes elektrisches Gerät stehen hat, ist für die Sicherheit selbst verantwortlich. Doch bei Betrieben greifen strenge Sicherheitsvorschriften. Insbesondere in Bezug auf größere elektrische Geräte – also Anlagen – sind die strengen Sicherheitsvorschriften berechtigt. Die DGUV Vorschrift 3 definiert die klaren Regeln zur Prüfung elektrischer Geräte im Betrieb.
Verpflichtung zwecks Sicherheit
Die DGUV Vorschrift 3 ist nichts Neues. Sie wurde früher bereits unter der Bezeichnung BGV A3 geführt. Zweck war und ist eine höhere Sicherheit im Betrieb. Eine Verpflichtung für Unternehmen zur sicherheitstechnischen Prüfung der Arbeitsmittel ist neben der DGUV auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Paragraphen 14 verankert. Eine Fachkraft als befähigte Person hat demzufolge bereits vor der Inbetriebnahme die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen auf Sicherheit zu überprüfen. Neben dem Zeitpunkt vor der Inbetriebnahme sind in der Folgezeit die Betriebsmittel regelmäßig einer Prüfungspflicht unterworfen. Für die jeweiligen Geräte ergeben sich verschiedene Vorschriften, in welchen zeitlichen Abständen Prüfungen notwendig sind. Werden die Regeln und Gesetze zur Prüfung der Geräte nicht eingehalten, so entfällt der Versicherungsschutz des Betriebes im Schadensfall. Dies kann teuer werden – und wird es in der Regel auch!
Befähigte Personen zur Prüfung im Sinne des Gesetzes sind vom Arbeitgeber unabhängige Elektrofachkräfte sowie Unternehmen. Besonders versierte Unternehmen bieten nicht nur die Prüfung nach DGUV V3 an, sondern erledigen vor Ort die Behebung im Falle vorhandener Schäden oder Mängel an den Betriebsmitteln.
Was muss geprüft werden?
Einer Pflicht zur Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 unterliegen sämtliche Betriebe, die elektrische Geräte bei sich haben. Dies trifft einerseits die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zu, andererseits auf die ortsfesten elektrischen Anlagen. Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen z. B. Drucker, Notebooks, PCs sowie alle weiteren Betriebsmittel, die nicht fest installiert und leicht beweglich sind. Alles, was fest installiert ist, keine Tragevorrichtung hat und sich schwer von A nach B transportieren lässt, wird den ortsfesten elektrischen Anlagen zugeordnet. Diesen gehören beispielsweise Steckdosen, Kühlschränke und Rechenzentren an.
Wie verläuft die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?
Eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel beginnt mit einer Betrachtung von außen. Dabei werden die Steckverbindungen und Geräte an sich durch eine Elektrofachkraft überprüft. Sollten bereits durch den äußeren Blick Defekte erkennbar werden, werden diese entweder durch die Prüfkraft behoben oder aber es wird im Protokoll vermerkt.
Nach der äußeren Betrachtung kommt die Prüfung detaillierter und nicht sichtbarer Aspekte:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Funktionstüchtigkeit
Bei gravierenden Mängeln wird eine Frist zur Behebung eingereicht, die der Betreiber einzuhalten hat. In einem Protokoll werden auch die Ergebnisse der detaillierten Untersuchung vermerkt. Sollte ein Unfall geschehen und der Betreiber gegen die im Protokoll vermerkten Aspekte verstoßen haben, dann ist er dafür haftbar.
Die Dauer einer Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel hängt davon ab, wie viele Geräte vorhanden sind, wie groß die Laufwege dazwischen sind, wie gut zugänglich die Geräte sowie die Stromleitungen sind und wie positiv die Prüfung verläuft. Je positiver sie verläuft, umso kürzer dauert sie, da weniger Anmerkungen im Protokoll erforderlich sind.
Wie verläuft die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen?
Bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergeben sich im Groben kaum Unterschiede zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen. Nur sind bei fest installierten Anlagen die Risiken in der Nutzung höher und somit bei der Prüfung mehr Detailvorschriften vorhanden. So wird neben der optischen Unversehrtheit ebenfalls überprüft, ob die Anlage richtig gesichert, gekennzeichnet sowie angeschlossen ist. Im weiteren Verlauf existiert mit der Norm „DIN VDE 0100 / 0105“ eine feste Vorgabe für die Prüfung der Anlage im laufenden Betrieb.
Ist die geprüfte Anlage im Betrieb fehlerfrei, dann wird ein Zertifikat ausgestellt. Ist sie nicht fehlerfrei, dann sind von einer direkten Behebung bis zur Abschaltung der Anlage aus Sicherheitsgründen mehrere Szenarien möglich. In jedem Fall sind die Toleranzschwellen bei ortfesten elektrischen Anlagen aufgrund der höheren Spannungen und Stromstärken wesentlich geringer als bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.
Zusammenfassung: Vorschriften einhalten und Betrieb sicher führen!
Man mag kritisieren, dass es in Deutschland für nahezu jede Aktivität und jeden Gegenstand gefühlt zwanzig Vorschriften gibt. Doch die Vorschriften sind sinnvoll, da sie neben den Arbeitnehmern auch den Betrieb schützen. Letzten Endes bleibt ohnehin nichts anderes übrig, als die Vorschriften zu befolgen. Dann greift nämlich der Versicherungsschutz und Unternehmer können sich entspannt zurücklehnen in dem Wissen, dass alles passt.
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