Das Problem kennt wohl jeder, der einen PC hat. Auf Knopfdruck startet der PC und – nichts tut sich. Kein Piepen, kein Flackern, keine Anzeige auf dem Bildschirm. Wer niemanden kennt, der in der Lage ist den Fehler zu identifizieren, dem bleibt wohl nur der Weg zum Computer-Spezialisten.
Computerprobleme sind an der Tagesordnung. Gibt es dauerhaft Probleme mit dem PC und er stürzt immer wieder ab oder läuft nicht stabil, kann es beispielsweise am Betriebssystem liegen. Je älter es ist, desto weniger kompatibel ist es mit den neuen Programmen und Anforderungen. Wer zum Beispiel von Windows 7 auf Windows 8 umsteigt oder Windows 10 als neues Betriebssystem ausgewählt hat, der sollte genau wissen, wie die Installation zu machen ist. Geht nämlich etwas schief, kann der Schaden teuer werden. Entsteht der Schaden durch eigenes Verschulden am eigenen Computer, ist das wohl unter „Lebenserfahrung“ zu verbuchen. Wenn ein Schaden, zum Beispiel ein Datenverlust, im Rahmen einer freundschaftlichen Hilfsleistung geschieht, kann das unangenehme persönliche Folgen haben. Passiert der Fehler aber einem Freelancer, könnten Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen.
So selbstverständlich wie versierte IT-Dienstleister über ihr Fachgebiet Bescheid wissen, sollten sie auch für die Absicherung ihrer Tätigkeit sorgen. Die Linie zwischen ambitioniertem Hobby-Bastler und erfahrenem Experten ist dünn, doch der Profi unterscheidet sich vom Laien unter anderem auch durch eine professionelle Haftungsregelung.
Der Super-GAU: Was tun, wenn die Daten weg sind?
Es ist eine Selbstverständlichkeit und soll noch einmal explizit erwähnt werden. Bevor ein neues Betriebssystem installiert wird, sind alle wichtigen Daten zu sichern. Bilder und Dokumente aus dem Office-Paket, Videos, Passwörter, die Lesezeichenliste und alle wichtigen Datenbestände sollten extern gesichert werden. Infrage kommen hierfür
- eine externe Festplatte
- ein USB-Stick
Eine Möglichkeit ist die Anwendung eines Backup-Programms. Windows bietet sein eigenes Backup-Programm an, doch auch der Einsatz eines Drittanbieters ist durchaus zulässig. Professionelle IT-Unternehmen arbeiten ohnehin mit einer professionellen Backup-Strategie.
Wenn alles gut läuft und alle Daten gesichert werden, entsteht kein Problem. Doch wenn die Kundendaten verloren gehen, kann es richtig teuer werden. Hier ein Beispiel, das so oder so ähnlich sicherlich schon häufiger vorgekommen ist:
Ein IT-Dienstleister soll bei einem seiner Kunden eine neue Software installieren. Er richtet ein Backup-System ein und beginnt damit, das Update aufzuspielen. Dabei bricht das Update auf halber Strecke ab. Nach intensiver Prüfung stellt der Dienstleister fest, dass das angestoßenen Backup nicht korrekt gearbeitet hat. Es stellt sich heraus, dass die Daten auf dem PC verloren und auch nicht wiederherstellbar sind. Der Freelancer haftet für den eventuellen Vermögenschaden, den er angerichtet hat. Zieht der Kunde beispielsweise eine externe Firma hinzu, die sich auf Datenwiederherstellung spezialisiert hat, können Kosten im 4 bis 5-stelligen Bereich fällig werden. Für einen Freelancer ohne entsprechende Haftpflichtversicherung wäre das der Super-GAU und könnte ihn die Existenz kosten.
IT-Haftpflicht schützt die Existenz
Die passende IT-Haftpflichtversicherung ist dazu da, Freelancer vor solch existenziellen Schäden zu beschützen. Eine IT-Haftpflichtversicherung bei Hiscox, die speziell für die Absicherung von IT-Risiken konzipiert wurde, greift nicht nur bei Schadenersatzansprüchen, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen vor Gericht ab. Sie greift auch, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder ein folgenschwerer Programmierfehler unterläuft.
Programmierfehler und Urheberrechtsverletzungen
Ein Blick auf die Seite eines beratenden Wirtschaftsinformatikers zeigt, dass der geschätzte volkswirtschaftliche Schaden von Softwarefehlern bei 84,4 Milliarden Euro liegen, eine gigantische Zahl. So überrascht es nicht, dass ein Schaden durch einen Programmierfehler je nach Auftraggeber rasch in den 6-stelligen Bereich ansteigen kann. Angenommen, ein Freelancer arbeitet für einen Steuerberater und erstellt ein Online-Formular, in dem Mandanten sensible Firmendaten eingeben. Dabei unterläuft ihm ein Fehler, der zur Folge hat, dass Umsatzzahlen, Gewinnmargen und vertrauliche vertragliche Informationen in Umlauf geraten und im Netz frei verfügbar sind. Daraufhin entzieht der Mandant dem Steuerberater das Mandat. Der entgangene Gewinn beläuft sich auf 200.000 €. Über diesen Betrag macht der Steuerberater den Freelancer haftbar. Die IT-Haftpflichtversicherung greift.
Auch Urheberrechtsverletzungen sind über eine professionelle IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn beispielsweise bei der Erstellung einer Website fremde Fotos verwendet werden, sind generell die Urheberrechte zu prüfen. Kommt es aufgrund der Verletzung der Urheberrechte zu einem Schaden, weil der Urheber der Bilder eine Entschädigung für unerlaubt verwendete Bilder fordert, tritt auch an dieser Stelle die Versicherung ein. Auf den Seiten von Hiscox sind weitere Beispiele aufgelistet, die nachdrücklich zeigen, wie wichtig es ist, einen passenden Haftpflichtschutz zu gewährleisten.
Ist die Haftpflicht wirklich Pflicht?
Der Abschluss der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich betrachtet nicht verpflichtend. In § 823 BGB ist zwar klar geregelt, dass jeder, der sich in Deutschland aufhält, für die Schaden geradestehen muss, die er verursacht. Doch eine explizite Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung lässt sich daraus nicht herleiten. Die Versicherung ist allerdings dringend ratsam für all diejenigen, die mit fremden Daten umgehen. Denn wie in den Beispielfällen beschrieben geht es sehr schnell, Vermögensschäden zu verursachen, die die privaten Möglichkeiten übersteigen.
Solange jemand im privaten Umfeld ein bisschen an einem Computer herumbastelt und die Beteiligten vereinbart haben, dass der Bastler für einen vermögensschädigenden Fehler nicht haftbar gemacht wird, mag das Fehlen einer Versicherung unkritisch sein. Doch in dem Moment, wo das Hobby nebenberuflich betrieben wird, um Einnahmen zu erzielen, sieht es anders aus. Noch teurer wird es, wenn Freelancer für Unternehmen arbeiten, deren Aufträge nicht nur ein größeres Volumen aufweisen, sondern auch enorme Haftungsrisiken mit sich bringen. Hier wäre es fahrlässig, sich nicht abzusichern, denn die Existenz wäre bedroht. Insofern ist Haftpflicht tatsächlich Pflicht, nämlich die Pflicht, den laufenden Betrieb, die Einnahmequelle und damit die eigene Existenz zu schützen.
Bilder:
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