Für die Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern gibt es ab 1. Januar 2013 ein neues Modell. Die GEZ-Gebühren mussten vorher Nutzer pro Gerät zahlen. Das hat sich geändert. Daher habe ich mir die neuen Regelungen angeschaut. Im Überblick möchte ich darstellen, was Nutzer für Computer, Smartphones und Tablets jetzt zahlen müssen. Auf Selbständige und Freiberufler gehe ich ebenfalls kurz ein – denn auch sie haben Vorteile.
- 1. Vergleich: GEZ-Gebühren vor 2013 und Rundfunkbeitrag
- 2. Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
- 3. Vorteile vom neuen Rundfunkbeitrag ab 2013
- 4. Nachteile vom neuen Rundfunkbeitrag ab 2013
1. Vergleich: GEZ-Gebühren vor 2013 und Rundfunkbeitrag
Neu ist: Es ist im Haushalt nicht mehr wichtig wie viele Geräte in Betrieb sind. Jeder Privathaushalt zahlt also nur noch eine Pauschale für alle Geräte (Smartphones, Computer, Tablets, Fernseher, Radios, …). Befreien lassen kann man sich nur in Ausnahmefällen.
Bisher:
Wer einen Fernseher besaß musste 17,98 Euro an die GEZ abdrücken. Wer nur ein Radio besaß, musste nur 5,76 Euro pro Monat zahlen. Wer keine Geräte wie Radio, TV, Internet oder Handy besaß oder dies angab, musste keine GEZ-Gebühren zahlen.
Jetzt:
Anders sieht dies ab dem 1. Januar 2013 aus. Jeder Haushalt muss eine Grundpauschale für alle Geräte zahlen. Genannt wird dieser nun „Rundfunkbeitrag“. Monatlich zahlt jeder 17,98 Euro, der dem Höchstsatz vor dem 1. Januar entspricht. Es ist unwichtig wie viele andere Geräte im Haushalt sind. Wer eine zweite Wohnung (z.B. Ferien- oder Nebenwohnung) hat, muss jeweils einen weiteren Rundfunkbeitrag in gleicher Höhe abdrücken. Mit den Regelungen wird es für Schwarzseher schwieriger sich vor den GEZ-Gebühren zu drücken. Wer nicht bezahlt, begeht eine Ordnungswiedrigkeit und kann mit einem Bußgeld rechnen.
Änderungen für Unternehmen:
Bisher zahlten Unternehmen pro Gerät einen Beitrag an die GEZ. Ab 1. Januar richtig sich die Abgabe nach der Anzahl an Angestellten. Kleine Unternehmen mit bis zu 8 Angestellten zahlen beispielsweise den ermäßigten Betrag von nur 5,99 Euro pro Monat. Ab neun Mitarbeitern sind es 17,98 Euro. Ab 20 Mitarbeitern fallen 35,96 Euro an. 3.236,40 Euro ist der Höchstbetrag für Unternehmen mit 20.000 und mehr Mitarbeitern. Pro Betriebsstätte ist ein Firmenfahrzeug frei vom Beitrag. Für jedes weitere Fahrzeug fallen 5,99 Euro pro Monat an. Selbständige und Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, zahlen für ihre Betriebsstätte nichts, wenn sie bereits für die Privatwohnung den GEZ-Rundfunkbeitrag zahlen.
2. Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Einige bestimmte Gruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das sind:
- Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung
- Studierende und Auszubildende, die BAföG beziehen
- Taubblinde
Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen „RF“ zahlen nur 5,99 Euro im Monat. Weil nur noch bestimmte Haushalte vom Rundfunkbeitrag befreit sind und sonst alle zahlen müssen, stirbt der Beruf der GEZ-Kontrolleure aus. Die ständigen Kontrollen sind weitestgehend überflüssig.
Beitragsermäßigung für Wohngemeinschaften:
Wer bislang in einer Wohngemeinschaft die GEZ-Gebühr doppelt gezahlt hat, muss einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Diesen gibt es online bei der GEZ. Angegeben werden muss im Schreiben die Teilnehmernummer des Beitragszahlers und die Nummern der Personen, die abgemeldet werden sollen.
Abmeldung der Wohnung/en: Formular-Download (PDF) – Absenden an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln
3. Vorteile vom neuen Rundfunkbeitrag ab 2013
Der große Vorteil des neuen Rundfunkbeitrags ist, dass unabhängig von der Anzahl der Geräte nur ein pauschaler Beitrag gezahlt werden muss. Wenn ich also 4, Computer, 3 Fernseher, 4 Smartphones, 2 Radios und 2 Tablets besitze, zahle ich trotzdem „nur“ den Beitrag von 17,98 Euro pro Monat. Von Vorteil ist dies für z.B. Einfamilienhäuser in denen mehrere Generationen wohnen oder generell Wohngemeinschaften. Bisher mussten beispielsweise Wohngemeinschaften in denen Eltern und Kinder mit eigenem Gehalt die GEZ-Gebühren doppelt bezahlen. Außerdem profitieren kleine Unternehmen von den ermäßigten Beitragssätzen.
Weil es keine Rundfunkbeitrag-Staffelung nach Geräten gibt ist das Modell übersichtlicher geworden. Angesichts der heutigen Zeit passt das Modell besser. Heutzutage besitzen viele Geräte im Haus eine eigene IP-Adresse und zählen daher als neuartiges Gerät für das nach dem alten Modell sicher eine Gebühr hätte abgedrückt werden müssen – das wäre nicht zeitgemäß.
4. Nachteile vom neuen Rundfunkbeitrag ab 2013
Wirkliche Nachteile gibt es meiner Ansicht nach nur für Haushalte, die wirklich ohne Computer, Fernseher, Radio und Smartphone auskommen. Sie müssen dennoch den Rundfunkbeitrag zahlen – auch wenn sie in Wirklichkeit keines der Geräte besitzen und nutzen. Sonst haben nur Schwarzseher durch den neuen Rundfunkbeitrag Nachteile, denn auch sie müssen zahlen. 🙂 Zuletzt schrieb ich über die GEZ-Gebühr als ein Gericht sie für Internet-PCs als unzulässig erklärte.
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